Die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat wird nicht vergütet.
Die Mitgliedschaft hat keine Auswirkungen auf bestehende oder zukünftige Stromlieferverträge.
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Mitglieder.
Die Dividende ist abhängig vom zukünftigen Unternehmenserfolg und kann aufgrund der nicht vorhersehbaren Sonnenscheindauer nicht genau kalkuliert werden. Wir gehen von anfänglichen Ausschüttungen von 3% p.a. aus. Dies ist im Vergleich zu bereits bestehenden Anlagen vorsichtig kalkuliert. Risiken sind soweit möglich versichert. Die Einnahmen sind durch gesetzliche Vorgaben und die daraus resultierende feste Einspeisevergütung für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren gesichert.
Ja. Bei der gezahlten Dividende handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegt damit der Besteuerung. Einen gesonderten Freibetrag für Dividendenerträge von Genossenschaften gibt es nicht mehr. Es kann ein Freistellungsauftrag für die Dividendenerträge gestellt werden.
Es handelt sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen. Insofern besteht keine Sicherung der Beteiligung. Ein Totalverlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Aus unserer Sicht ist das Risiko jedoch als gering einzustufen.
Nein. Die Haftung ist auf die Beteiligung begrenzt. Eine Nachschusspflicht oder weitergehende Haftsumme besteht nicht.